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Ein rechtssicherer Start in die Unternehmensgründung

Der Weg von der Idee zum eigenen Unternehmen wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Entrepreneure profitieren bei der Gründung von verlässlicher Rechtsberatung durch Notarinnen und Notare. Ihre neutrale, kompetente Begleitung sorgt dafür, dass Startups von Anfang an auf einem soliden Fundament stehen.

Früh Klarheit schaffen – vor Ort oder online

„Gerade bei jungen Unternehmen ist es entscheidend, frühzeitig klare vertragliche Regelungen zu treffen – zur Beteiligung, zu Stimmrechten oder möglichen Exit-Szenarien. Notarinnen und Notare helfen dabei, diese Fragen strategisch zu adressieren und einer rechtssicheren Lösung zuzuführen“, sagt Benjamin Lorenz, Notarassessor an der Landesnotarkammer Bayern. „Wir stehen Gründerinnen und Gründern als neutrale Begleiter von rechtlicher Beratung, über Entwurfserstellung, Beurkundung und Anmeldung zum Handelsregister bis hin zu Finanzierungsrunden zur Seite – sei es vor Ort oder online.“

Bereits seit 2022 ist die Online-Gründung von GmbHs mittels Videobeurkundung möglich; die Anwesenheit im Notarbüro ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit eID-Funktion und zugehöriger PIN, ein Smartphone mit Kamera und NFC-Schnittstelle sowie ein Computer mit Webcam, Mikrofon, Lautsprechern und Internetverbindung. Bei Personalausweisen, die vor dem 2. August 2021 ausgestellt wurden, wird zusätzlich ein Reisepass zur Verifizierung benötigt. Auch Ausweisdokumente und Reisepässe von Mitgliedstaaten der EU bzw. des EWR, die über eine eID-Funktion verfügen, ermöglichen eine Online-Beurkundung. 

Zentrale Anlaufstelle rund um die Gründung

Bereits vor dem Gang ins Notarbüro können sich Interessierte umfassend informieren. Die Website gmbh-gruenden.notar.de bietet Informationen zu allen rechtlichen Rahmenbedingungen der GmbH-Gründung. Zudem wird detailliert der gesamte Gründungsprozess erklärt:

  • Notarinnen und Notare unterstützen bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags, der Festlegung des Stammkapitals und weiteren wichtigen Eckpunkten.

Im Beurkundungstermin 

  • wird der Gesellschaftsvertrag verlesen, erläutert und von allen Gesellschaftern unterzeichnet;
  • unterzeichnen die Geschäftsführer nach notarieller Belehrung die Handelsregisteranmeldung und die Gesellschafterliste.
  • Nach dem Notartermin folgen die Einzahlung des Stammkapitals und die Eintragung ins Handelsregister – damit entsteht die GmbH.
  • Nach der Eintragung veranlassen die Beteiligten die weiteren Schritte. Die Eintragung im Transparenzregister und die Beantragung einer Steuernummer sind zu veranlassen sowie ggf. eine Gewerbeanmeldung.

„Mit dem neuen Online-Angebot auf gmbh-gruenden.notar.de (öffnet in neuem Tab) machen Notarinnen und Notare den Gründungsprozess noch zugänglicher“, erklärt Lorenz weiter. „Die Website ersetzt natürlich keine individuelle Beratung durch Notarinnen und Notare. Die Plattform verlinkt hierfür aber direkt auf die Notarsuche unter www.notar.de (öffnet in neuem Tab) und ermöglicht auch den Start des notariellen Online-Verfahrens – einfach, direkt und sicher.“

„Wer smart ist, geht gleich zum Notar“

Ein weiterer zentraler Vorteil des Starts im Notarbüro: Die Notarkosten für die Gründungsberatung und die Erstellung des Gesellschaftsvertrags sind bereits in den Beurkundungsgebühren enthalten – zusätzliche Beratungstermine im Vorfeld verursachen keine separaten Honorare. „Online angebotene sogenannte ‚Gründungspakete‘ bieten bei höheren Kosten in der Regel keinen Mehrwert. Wer smart ist, geht gleich zum Notar“, schließt Lorenz. 

Weitere Pressemitteilungen des Presseverbunds zu allen Ratgeberthemen rund um das Notariat finden Sie im Presseportal der Hamburgischen Notarkammer sowie auf der Internetseite der Landesnotarkammer Bayern, der Notarkasse und des Bayerischen Notarvereins.

Original-Content von: https://www.notare.bayern.de/presse/pressemitteilungen/ 

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